Digitalisierung des Genehmigungsprozesses
für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau nach Telekommunikationsgesetz im EfA- / OZG-Verfahren
Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) vereinen die federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit der ekom21 - KGRZ Hessen entscheidende Vernetzungen, Werkzeuge und Vertragskonstellationen und verbessern das Zusammenspiel der Akteure im Gigabitausbau wesentlich. Ziel sind volldigitalisierte Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau.
Ziel
Das digitale Zustimmungsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege im Breitbandausbau beschleunigt das Verfahren zur Leitungslegung nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 TKG Absätze 1,2, 3,6, 7 und 8). Telekommunikations- und Planungsunternehmen können nunmehr auf schnellere Bearbeitung durch Nutzung des Online-Antrags hoffen. Aktuell testen länderübergreifend Pilotkommunen das Antragsportal unter Realbedingungen. In enger Zusammenarbeit haben Hessen und Rheinland-Pfalz als Federführer des Projekts den Grundstein für eine optimierte Vorgehensweise gelegt.
Funktion
Technisch herausragend stellt sich vor allem ein Geoinformationssystem (GIS), also die Einbindung einer interaktiven Karte dar. Diese wählt entsprechend der Lokation des Bauvorhabens den Ausschnitt für den/die Antragsteller*in aus. Folgend kann der Leitungsweg in eben dieser Karte skizziert werden. Auf Grundlage der Karte arbeiten Kommune und Telekommunikationsunternehmen interaktiv auf identischer Datenbasis zusammen.
Um diesen Prozess abzubilden, wurde ein speziell auf die Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen zugeschnittenes Portal entwickelt, das sich in einem geschützten Bereich befindet. Um die Telekommunikationsunternehmen zu verifizieren, beantragt die Kommune einen Zugang für ihre Kontaktpersonen. Nach einer Registrierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen die Zugangsdaten. Neben der Antragstellung ist eine Aktenführung abgebildet. Gestellte Anträge können jederzeit mit ihren Status eingesehen werden, wodurch der Kommunikationsweg transparent dargestellt und erleichtert wird.
Nutzen
Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden, wodurch eine medienbruchfreie Bearbeitung ermöglicht wird. Dadurch verkürzen sich zusätzlich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf die tatsächliche und breitflächige Umsetzung und nicht mehr auf dem Verwaltungsakt liegt.
Wegebaulastträger
- Übersichtliche Darstellung über eingegangene Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Möglichkeit zur internen Weiterleitung der Antragsdaten an zuständige Behörden für erforderliche Stellungnahmen (z. B. Wasser-/Bodenschutz)
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem/der Antragsteller*in
- Schnittstellen-Option für Anbindung an eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Anträge können zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden
- Verbesserte Entscheidungsgrundlage
- Automatische Bescheiderstellung
Telekommunikationsunternehmen
- Möglichkeit der Voranfrage zur Prüfung der Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens
- Integrierter Zuständigkeitsfinder für Wegebaulastträger (geplant)
- Schnittstellen-Option für Anbindung an eigene Systeme der Telekommunikations- unternehmen zur Erfassung der Geodaten
- Portal zur Einsicht des aktuellen Bearbeitungsstatus und Erhalt des Bescheids
- Direkte Anpassungsmöglichkeiten im Antrag durch Kommunikation mit der Kommune
- Anträge können zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden
- Wegfall der Postwege durch Echtzeitübertragung
- Direkte Auswahl des Mediums und der Vorhabenart
- Anforderungsgerechte Antragstellung
Das OZG-Digitalisierungslabor Breitbandausbau
Für besonders wichtige Verwaltungsleistungen werden in Digitalisierungslaboren Onlinelösungen neu entwickelt. Nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) sind bundesweite Digitalisierung und Verknüpfung auf gemeinsamen Standards angestrebt.
Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG).