Jemand gibt etwas in eine Tastatur ein

Digitale Barrierefreiheit

Beratungsangebote digitale Barrierefreiheit

2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und verpflichtete sich damit, die Belange, Interessen und Bedürfnisse für Menschen mit Behinderungen sukzessive abzubauen. Ziel der UN-BRK ist es, die Rechte für Menschen mit Behinderungen zu stärken und sie somit vollständig in die Gesellschaft zu integrieren.


Im Fokus ein Laptop; auf dem Bildschirm eine Person, die in Gebärdensprache spricht


Längst findet das gesellschaftliche Leben nicht mehr nur vis-a-vis im Büro, zu Hause oder im Restaurant statt. Mit der zunehmenden Digitalisierung spielt sich das Leben jedes einzelnen Menschen auch verstärkt im digitalen Raum ab. Dabei bietet Digitalisierung viele Chancen, bürgt aber auch die Gefahr, dass Menschen von der digitalen und somit gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung wird es auch immer wichtiger, die digitalen Lösungen barrierefrei zu gestalten. Nur dadurch können wir sicherstellen, dass alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderungen – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Wer braucht digitale Barrierefreiheit? 

Icon Sehbehinderung

In Deutschland leben rund 3,7 Millionen Menschen mit einer Sehbehinderung. Dies entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Berlin. Zu einer Sehbehinderung zählen dabei nicht nur blinde Menschen, sondern auch Menschen mit Farbenblindheit. Hinzu kommen Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung, also zum Beispiel einer Rot-Grün-Schwäche. Davon sind in Deutschland circa 8 Prozent der Männer und etwa 0,5 Prozent der Frauen betroffen. Um sich diesen Anteil an Frauen und Männern bildlich vorzustellen, bedeutet dies, dass in nahezu jeder Schulklasse ein Kind mit einer Sehbeeinträchtigung sitzt.
Hinzu kommen Menschen mit motorischen Einschränkungen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um eine Querschnittslähmung oder eine Amputation von Gliedmaßen handeln. Bereits ein gebrochener Arm sorgt dafür, dass wir motorisch eingeschränkt sind und ggf. die Computer-Maus nicht mehr korrekt benutzen können. Dies sind nur einige Beispiele, die auch veranschaulichen, dass wir alle schnell betroffen sein können.

Neben den zwei vorgestellten Zielgruppen bestehen noch weitere, die von digitaler Barrierefreiheit profitieren. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Menschen mit geringem technischen Verständnis,
  • Taube und hörbeeinträchtigte Menschen sowie
  • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (bspw. ADHS, Lese-Rechtschreib-Schwäche, psychische Krankheiten etc.).

Für jede Behinderung und Beeinträchtigung gibt es Mittel sowie Lösungen, die es den Menschen ermöglichen, sowohl am gesellschaftlichen als auch am digitalen Leben teilnehmen zu können. Wer von diesen Lösungen noch profitiert? Letzten Endes wir alle!
Digitale Barrierefreiheit nutzt nicht nur Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass Texte aufgrund guter Farbkontraste leichter zu lesen sind oder digitale Formulare sich leichter ausfüllen lassen – alles Aspekte, von denen jede und jeder von uns profitiert.

Wie kann mich die ekom21 bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit unterstützen?

Der erste Schritt besteht darin, sich über das Thema allgemein zu informieren und einige wenige Grund-Handwerkszeuge zu kennen. Hierfür bieten sich unsere Schulungsangebote der digitalen Barrierefreiheit an. Dort vermitteln wir Ihnen ein Grundverständnis zu verschiedenen Behinderungsarten und Hilfsmitteln. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie selbst Barrierefreiheit prüfen können.

Zwei jüngere Personen unterstützen zwei ältere Personen in der Bedienung eines Laptops


Die Barrieren auf einer Webseite sind sehr individuell. Daher lässt sich nicht jede Barriere in einer Schulung besprechen und lösen. Ebenso lässt sich ein Prüfbericht nicht in einer großen Runde besprechen. Einen Prüfbericht erhalten Sie immer nach einer Überprüfung durch die Überwachungsstelle. Die Überwachungsstelle überprüft die Einhaltung der Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen!
Für solche Fälle bieten wir Ihnen ein individuelles Consulting an. In einem persönlichen Gespräch online oder bei Ihnen vor Ort – abhängig von Ihrem Anliegen – klären wir den Sachverhalt und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungen bzw. Lösungsstrategien. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Für einige Situationen bieten wir Ihnen aber auch vorgefertigte Beratungspakete mit einem festen Stundensatz an.

Beratungspaket zum Feedback-Mechanismus (Barriere-Meldung)

Finden Menschen eine Barriere auf einer Webseite oder in einer App, dann können diese Menschen eine Barriere an Sie melden. Dies geht über den sogenannten Feedback-Mechanismus. In Hessen müssen Sie binnen sechs Wochen auf eine solche Meldung reagieren, da der meldenden Person andernfalls ein Durchsetzungsverfahren zusteht und die hessische Durchsetzungsstelle in dem Fall eingebunden werden kann.

Gemeinsam mit Ihnen begutachten wir die gemeldete Barriere. Anschließend erarbeiten wir mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten sowie ein potenzielles Antwortschreiben. Ziel ist es, ein mögliches Durchsetzungsverfahren zu verhindern.

  • Consulting Umfang: zwei Stunden
  • Kosten: 320 Euro

Beratungspaket bei anstehender Prüfung durch die Überwachungsstelle

Bevor die Überwachungsstelle Ihre Webseite oder App überprüft, kontaktiert diese Stelle Sie und bittet Sie, einen Rückmeldebogen auszufüllen. Wir haben erlebt, dass sich bei einer solchen Benachrichtigung im ersten Moment viele Fragen ergeben: Was wird von meiner Stelle erwartet? Was kommt auf uns zu? Wie geht es weiter?

Hierbei möchten wir Sie unterstützen und Ihnen auch einige Sorgen nehmen. Zudem wissen wir, dass sich bereits mit Kleinigkeiten bessere Ergebnisse erzielen lassen können. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, welche Maßnahmen sich vor der Testung noch sinnvoll umsetzen lassen.

  • Consulting Umfang: drei Stunden
  • Kosten: 480 Euro