Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hessen-kommunal.digital/de/ veröffentlichte Webseite der ekom21 – KGRZ Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstprüfung vom 06.06.2024.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Alternativtexte
- Beschreibung
- Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
- Manche Alternativtexte sind auf Englisch.
- Einige der verwendeten Fotos und Logos haben keinen Alternativtext.
- Maßnahme
Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt. - Zeitplan
31.12.2024
- Beschreibung
- Untertitel
- Beschreibung
Die Videos auf der Webseite enthalten keine Untertitel - Maßnahme
Es werden Untertitel implementiert. - Zeitplan
01.07.2025
- Beschreibung
- Überschriften
- Beschreibung
- Auf einigen Seiten gibt es leere Überschriften.
- Die Überschriftenstruktur ist teilweise falsch und Überschriftenebenen werden übersprungen.
- Einige Überschriften bezeichnen nicht ausreichend den nachfolgenden Inhalt.
- Maßnahme
Die Überschriften werden auf der Webseite grundlegend überarbeitet. - Zeitplan
31.12.2024
- Beschreibung
- Strukturelemente
- Beschreibung
- Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
- Teile von Text stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
- Maßnahme
Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet. - Zeitplan
31.12.2024
- Beschreibung
- Benutzung von Farbe
- Beschreibung
Die Kennzeichnung von Links erfolgt teilweise nur durch Farbe. - Maßnahme
Die Links werden mit weiteren Kennzeichen versehen. - Zeitplan
31.12.2024
- Beschreibung
- Tastaturbedienbarkeit
- Beschreibung
Es können nicht alle Inhalte mit einer Funktion mit der Tastatur erreicht werden. - Maßnahme
Die betreffenden Inhalte werden so angepasst, dass sie mit der Tastatur erreicht werden können. - Zeitplan
31.12.2024
- Beschreibung
- Sich bewegende Inhalte
- Beschreibung
Es gibt sich bewegende Inhalte, die nicht gestoppt bzw. pausiert werden können. - Maßnahme
Mit einem Update der Webseite werden Möglichkeiten implementiert, damit bewegte Inhalte pausiert werden können. - Zeitplan
31.12.2024
- Beschreibung
- Sprache der Seite
- Beschreibung
Für einzelne Webseiten, wie zum Beispiel die Seite zur Datenplattform, stehen auch in Englisch zur Verfügung. Englisch wurde jedoch nicht als Hauptsprache angegeben, sodass Screenreader die Seite mit einer anderen Aussprache vorlesen. - Maßnahme
Die Sprachauszeichnung wird angepasst. - Zeitplan
31.12.2024 - Barrierefreie Alternative
Sie können Ihren Screenreader manuell auf Englisch umstellen.
- Beschreibung
- Nicht barrierefreie Dokumente
- Beschreibung
Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader. - Maßnahme
Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht. - Zeitplan
01.07.2025 - Barrierefreie Alternative
- PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
- Sie können sich an unseren Support Digitalisierung wenden. Die Kolleg*innen geben Ihnen Auskunft über die Inhalte der Dokumente oder veranlassen eine kurzfristige barrierefreie Umsetzung.
- Beschreibung
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2024 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Support Digitalisierung
E-Mail: support-digitalisierung@ekom21.de
Telefon: +49 641 9830 3744
Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de